Zwei mögliche Modelle für die Verwaltungsstruktur der Oldenburgischen Kirche in Cloppenburg vorgestellt

Zuletzt aktualisiert am 22. August 2024

Stellten das Konzept des Beirates vor: Kreispfarrer Bertram Althausen sowie die Synodalen Marion Winkel-Fiedelak und Jost Richter
Für das Konzept des OKR waren da: Oberkirchenrätin Gudrun Mawick und die Oberkirchenräte Sebastian Groß und Uwe Heinen 

Im Jahr 2007 beschloss unsere Kirche, mit einer Strukturreform Effizienz der Verwaltung zu steigern und Gemeinden und Kirchenkreise zu entlasten. 17 Jahre später stellt der Oberkirchenrat in seinen Überlegungen zur Veränderung der jetzigen Verwaltungsstruktur fest: “Das Verwaltungshandeln der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg ist verbesserungswürdig. In der Wahrnehmung vieler Kirchengemeinden werden Anliegen nicht wie erwartet bearbeitet. Sowohl die Zeitabläufe als auch die Qualität der Ergebnisse haben Luft nach oben. Die Wahrnehmung im OKR, der ebenfalls Dienstleistungsnehmer ist, ist dabei nicht wesentlich anders.“
Deshalb wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass vom Oberkirchenrat i. R. Detlev Fey erstellt wurde. Er leitete bis zum Eintritt in den Ruhestand das Referat für Arbeitsrecht und Organisationsberatung bei der EKD. 
Dieses Gutachten und die daraus für die Kirchenleitung resultierenden Konsequenzen für die Zukunft unserer Verwaltung wurden auf einer Sondersynode im März den Synodalen vorgestellt. Zu einem Beschluss kam es allerdings nicht, weil die Synodalen der Ansicht waren, dass ein so weit reichender Beschluss, den der OKR der Synode zur Abstimmung vorgelegt hatte, erst auf den Ebenen der Kreise und Gemeinden besprochen werden müsste. Außerdem lag ein Alternativvorschlag auf dem Tisch und die Synode sah sich außerstande in der Kürze eines Tages hier Endgültiges zu beschließen. So wurde einem Antrag zugestimmt, dass dieses weitreichende Projekt auf breiter Basis besprochen wird. Deshalb haben nun vier Veranstaltungen vom Norden bis in den Süden unserer Kirche stattgefunden, zu denen alle Interessierten eingeladen worden sind. Die letzte Veranstaltung fand nun in Cloppenburg im Schwedenheim statt. Angereist waren die Protagonisten der beiden Vorschläge. Das Modell des Oberkirchenrates erläuterten die Oberkirchenräte Sebastian Groß, Uwe Heinen und Gudrun Mawick. Es sieht vor, dass sämtliches Verwaltungshandeln in Oldenburg zentriert wird. Die regionalen Dienststellen werden aufgelöst und die Mitarbeiter*innen werden in Oldenburg ihren Dienst verrichten müssen. Um das Fahren zu minimieren, ist ein starkes Homeofficesystem angedacht. Wesentliche Vorteile dieser Neuordnung, die auch der Gutachter Fey vorschlägt, wären die Vereinheitlichung der Arbeitsabläufe und die Möglichkeit, dass dann Mitarbeiter*innen sich nur mit einer Verwaltungsangelegenheit beschäftigen müssten (z. B. Mahnwesen, Personalwesen, Lohnabrechnungen). In den jetzigen RDS müssen die Beschäftigten oft alle Themenbereiche gleichzeitig bearbeiten, was besonders bei Erkrankungen zu Problemen führt. Arbeitsabläufe würden vereinfacht, weil die Abstimmung mit sechs RDSen wegfallen würde. Hier sehen die Autoren des Vorschlages große Synergieeffekte, besonders auch im Hinblick auf den prognostizierten Rückgang der Kirchenmitglieder.

Der Alternativvorschlag stammt vom Verwaltungsbeirat, der unsere Verwaltung begleitet und somit einen guten Einblick in deren Arbeit hat. Den Alternativvorschlag stellten Kreispfarrer Bertram Althausen sowie die Synodalen Marion Winkel-Fiedelak und Jost Richter vor. Im Zentrum steht nicht die Zentralisierung an einem Ort, sondern es werden drei Kirchenverwaltungsverbände mit je einem Kirchenkreisamt für zwei Kirchenkreise mit den jeweiligen Kirchengemeinden und Einrichtungen gebildet und eine eigenständige Verwaltung des OKR. Der Beirat sieht die Vorteile in seinem Modell darin, dass eine befürchtete Abwanderung qualifizierter Kräfte unterbleibe, da die Fahrtstrecken zum Arbeitsplatz in der Region bleiben und somit die Stellen weiterhin attraktiv sind. Außerdem sieht man eine größere Gemeindebezogenheit des Verwaltungshandelns. Man war ebenso der Meinung, dass durch eine ineffektive Leitung auch bei einer Zentralisierung Mängel im Verwaltungshandeln nicht verhindert werden könnte.
In der sich anschließenden Diskussion mit dem Publikum wurde zum einen deutlich, dass Kirchengemeinden und Eirichtungen nicht zufrieden waren mit der bisherigen Arbeit der Regionalen Dienststellen. Man sah das Problem nicht bei den engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sondern verortete die Mängel in der Struktur. Auch wenn die Kostenfrage nicht beantwortet werden konnte, war Oberkirchenrat Sebastian Groß sehr optimistisch, diesen Prozess der Neuordnung innerhalb dreier Jahre abschließen zu können. Da war der Beirat weitaus vorsichtiger. In einem  abschließend erstellten Meinungsbild haben die meisten Anwesenden sich für die Zentrallösung entschieden. Nach Aussagen der vorstellenden Gruppen war die Zustimmung zu den einzelnen Modellen bei den anderen Vorstellungsterminen durchaus gemischt.
Carsten Homann

Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich Online an einem Meinungsbild zu beteiligen, finden Sie hier: Verwaltungsstruktur – Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (kirche-oldenburg.de)
Nach dem Sommer werden die Ergebnisse der Veranstaltungen sowie der Online-Befragung ausgewertet. Danach wird es Gespräche zwischen dem Oberkirchenrat und dem Verwaltungsbeirat geben, mit dem Ziel, neue präzisierte Lösungsvorschläge bzw. einen gemeinsamen Kompromissvorschlag für die Oldenburgische Synode vorzulegen. Diese tagt vom 21.-23. November 2024.