Kreissynode
Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2024
Die Unterlagen zur nächsten Kreissynode finden sich hier |
- Die Kreissynode ist das höchste Organ unseres Kirchenkreises. Sie besteht aus 51 Personen.
- 35 Kreissynodale werden von den Kirchengemeinden gewählt und in die Kreissynode entsandt. Dabei richtet sich die Anzahl der Kreissynodalen nach der Größe der Kirchengemeinden.
- 15 Pfarrerinnen und Pfarrer werden auf Vorschlag des Kreispfarrkonventes durch den Kreiskirchenrat in die Kreissynode gewählt. 5 Kreissynodale werden vom Kreiskirchenrat berufen.
Dabei achtet der Kreiskirchenrat darauf, dass möglichst alle Bereiche kirchlichen Lebens in der Kreissynode vertreten sind. - Die Kreispfarrerin bzw. der Kreispfarrer ist per Amt Mitglied der Kreissynode.
- Die Kreissynode wählt aus ihrer Mitte jeweils eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung.
- Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal im Jahr. Dabei beschäftigt sich die Herbstsynode schwerpunktmäßig mit verwaltungstechnischen Fragen, den Haushalten und organisatorischen Dingen. Die Frühjahrstagung hat einen wechselnden inhaltlichen Schwerpunkt.