Die Kreissynode ist das höchste Organ unseres Kirchenkreises. Sie besteht aus 51 Personen.
35 Kreissynodale werden von den Kirchengemeinden gewählt und in die Kreissynode entsandt. Dabei richtet sich die Anzahl der Kreissynodalen nach der Größe der Kirchengemeinden.
15 Pfarrerinnen und Pfarrer werden auf Vorschlag des Kreispfarrkonventes durch den Kreiskirchenrat in die Kreissynode gewählt. 5 Kreissynodale werden vom Kreiskirchenrat berufen.
Dabei achtet der Kreiskirchenrat darauf, dass möglichst alle Bereiche kirchlichen Lebens in der Kreissynode vertreten sind.
Die Kreispfarrerin bzw. der Kreispfarrer ist per Amt Mitglied der Kreissynode.
Die Kreissynode wählt aus ihrer Mitte jeweils eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung.
Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal im Jahr. Dabei beschäftigt sich die Herbstsynode schwerpunktmäßig mit verwaltungstechnischen Fragen, den Haushalten und organisatorischen Dingen. Die Frühjahrstagung hat einen wechselnden inhaltlichen Schwerpunkt.
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