Gremien

Zuletzt aktualisiert am 19. Januar 2015

Unser Kirchenkreis gehört zur Ev.-luth. Kirche in Oldenburg (ElKiO).
Die Ev. luth. Kirche in Oldenburg ist in ihren Strukturen demokratisch organisiert.

So steht jeder Kirchengemeinde ein gewählter Gemeindekirchenrat vor, der im Rahmen der Kirchenordnung die Kirchengemeinde verwaltet.

Das gleiche gilt für unseren Kirchenkreis, der von der Kreissynode geleitet wird. Die Kreissynode besteht aus 61 gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Kirchengemeinden und tagt zweimal jährlich. Zwischen den Tagungen führt der Kreiskirchenrat die Geschäfte des Kirchenkreises.

Der Kirchenkreis ist zuständig für:
•die Wahl der Kreispfarrerin / des Kreispfarrers
•die Wahl von sechs Synodalen für die Synode der Ev. – Luth. Kirche in Oldenburg
•die Haushaltsführung des Kirchenkreises
•Bildung des Visitationsteams zur Visitation ( Begleitung ) der Arbeit in den Kirchengemeinden.
Inhaltlich trägt der Kirchenkreis die Verantwortung für
•die missionarische und katechetische Arbeit,
•die kirchliche Jugendarbeit,
•die Männer- und Frauenarbeit,
•die diakonische und seelsorgliche Arbeit der Kirche,
•die Förderung des Ehrenamtes,
•die kirchenmusikalische Arbeit,
•die kirchliche Mitarbeit bei der Tätigkeit staatlicher Ämter auf der Ebene des Kirchenkreises.
Ev.-luth. Kirchen