Erleichterung für das Feiern von Gottesdiensten
Ab Sonntag, d. 30. Mai 2021, ist für den Landkreis Cloppenburg die bisher geltende Regel, dass für jeden Gottesdienstbesucher 10 m² Raum zur Verfügung stehen müssen, aufgehoben. In der neuen Allgemeinverfügung ist es nach Auskunft des Landkreises wieder ausreichend, 5 m² pro Person vorzuhalten. „Das ist für uns als Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinden eine große Erleichterung“, sagt Kreispfarrerin Martina Wittkowski. „In den letzten Wochen hatten in unseren relativ kleinen Kirchen zum Teil nur 10-15 Personen Platz.“ Jetzt kehren die Kirchengemeinden zu den schon eingeübten Corona-üblichen Hygienekonzepten zurück. Abstand, Masketragen, geregeltes Hineingehen und Verlassen der Kirche bleiben selbstverständlich. Unter diesen Umständen ist auch die Planung von Konfirmationsfeiern in kleinem familiärem Rahmen wieder denkbar.