Kreissynode

Zuletzt aktualisiert am 18. Februar 2021


Die Unterlagen zur nächsten Kreissynode hier

Die Kreissynode ist das höchste Organ unseres Kirchenkreises. Sie besteht aus 61 Personen.

54 Kreissynodale werden von den Kirchengemeinden gewählt und in die Kreissynode entsandt. Dabei richtet sich die Anzahl der Kreissynodalen nach der Größe der Kirchengemeinden.

6 Kreissynodale werden vom Kreiskirchenrat berufen. Dabei achtet der Kreiskirchenrat darauf, dass möglichst alle Bereiche kirchlichen Lebens in der Kreissynode vertreten sind.

Die Kreispfarrerin, der Kreispfarrer ist per Amt Mitglied der Kreissynode.

Insgesamt sind 40 Kreissynodale Gemeindeglieder und 21 Pfarrerinnen und Pfarrer.

Die Kreissynode wählt aus ihrer Mitte jeweils eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden und eine Stellvertretung.

Die Kreissynode tagt in der Regel zweimal im Jahr. Dabei beschäftigt sich die Herbstsynode schwerpunktmäßig mit verwaltungstechnischen Fragen, den Haushalten und organisatorischen Dingen. Die Frühjahrstagung hat einen wechselnden inhaltlichen Schwerpunkt.

Zusätzlich finden Kreiskirchentage statt, die Gelegenheit bieten sich über Fragen kirchlichen Lebens auszusprechen.